Aktualisiertes Schutzkonzept ab 30.12.2021

  • Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen.
  • Ab 16 Jahren gilt: In Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Zusätzlich gilt Maskenpflicht.
  • Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+).
  • Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
  • Für unter 16 Jährige gibt es keine Einschränkungen.
  • Die Leiter/innen sind verpflichtet die Turnenden mit dem Covid Check App zu kontrollieren.

Alle Details findest du im Schutzkonzept.