Aktualisiertes Schutzkonzept ab 30.12.2021
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Ab 16 Jahren gilt: In Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Zusätzlich gilt Maskenpflicht. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Für unter 16 Jährige gibt es keine Einschränkungen. Die Leiter/innen sind verpflichtet die Turnenden mit dem Covid Check App zu kontrollieren. Alle Details findest du im Schutzkonzept.
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